"Veranstalter und Gewerbetreibende haben die für ihre Betriebseinrichtungen und Veranstaltungen geltenden Vorschriften sowie bei öffentlichen Filmveranstaltungen die Alterseinstufung von Filmen oder die Anbieterkennzeichnung durch deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt zu machen." (§ 3 des JuSchG)
Hier finden Sie die passenden Aushangtafeln für Ihr Gewerbe